Allgemeine Geschäftsbedingungen




1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der DevTec Systems UG.
1.2 Der Käufer erkennt durch seine Auftragserteilung unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende oder mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zusätzlich unserer schriftlichen Genehmigung.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder für uns ungünstige, ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.


2. Bestellung
2.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestellung des Käufers zu den Bedingungen des Katalogs, oder der Website zu liefern. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website, oder dem Katalog oder mangelnder Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer jedoch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
2.2 Auf der Website oder im Katalog enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs-, Anforderungs- oder sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen und Abweichungen an der Beschaffenheit der Hard- und Software bleiben dem Verkäufer nach billigem Ermessen vorbehalten, wenn und soweit diese den Verwendungszweck der betreffenden Ware nur unerheblich beeinträchtigen. Der Käufer ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich.
2.3 Angaben über Eigenschaften der Hard- und Software sind reine Produktbeschreibungen und gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben werden. Gewährleistungen einer Produktbeschaffenheit sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen des Verkäufers im einzelnen festgehalten sind. Allein das erkennbar große Interesse des Käufers am Vorhandensein bestimmter Produkteigenschaften begründet keine Gewährleistung hierfür.
2.4 Der Vertrag kommt ohne Erklärung, gegenüber dem Käufer bereits durch Annahme des Angebots durch den Verkäufer zustande. Der Käufer verzichtet auf eine Annahmeerklärung. Über die Annahme eines Angebots wird der Käufer entweder per e-mail unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Hard- oder Software. Die Bestätigung des Zugangs einer im elektronischen Geschäftsverkehr bei dem Verkäufer eingehenden Bestellung i.S.d. § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB stellt nicht die Annahme des Angebots dar.


3. Preise und Zahlungen
3.1 Es gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Die Preise sind verbindlich, es sei denn, es liegen Schreib-, Druck oder Rechenfehler vor.
3.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig; hiervon unberührt bleibt die Regelung Ziffer 8.
3.3 Mängelrügen schließen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht aus.
3.4 Reparatur- und Ersatzteilrechnungen sind sofort netto ohne Abzug fällig.
3.5 Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag unwiderruflich verfügen können.
3.6 Die Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht unstreitig oder rechtskräftig tituliert sind.
3.7 Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit entgegengenommen. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag, an dem der Gegenwert zur Verfügung steht. Finanzierungskosten, Diskontspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar fällig.
3.8 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind, vorbehaltlich eines höheren Schadens, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten.
3.9 Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Mahnkosten und Verzugszinsen, ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
3.10 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, werden unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig
3.11 Bei Verzug des Kunden ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware zu verlangen.
3.12 Punkt 3.10 und 3.11 gelten auch, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, er überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.


4. Lieferung und Lieferfristen
4.1 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
4.2 Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten. Der Versand erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gegen eine anteilige Versandkostenpauschale.
4.3 Bei Lieferung per Express, Schnell- oder Wertpaket, oder wenn der Käufer die Transportmittel und –wege vorschreibt, sind die Kosten je Lieferung vom Käufer zu tragen.
4.4 Wir sind berechtigt Teillieferungen zu den Bedingungen des Auftrages auszuführen, wenn diese nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich ausgeschlossen werden.
4.5 Die Lieferfrist beginnt am Tag der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferfirst setzt voraus, dass uns alle zur Erstellung oder Lieferung nötigen Unterlagen seitens des Käufers vorliegen.
4.6 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, z.B. bei Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Materialbeschaffungsproblemen, Ein- und Ausfuhrverboten, Feuer, Schlechtwetter, Verkehrssperren und sonstigen Umständen, sind von uns - auch soweit sie bei Zulieferern selbst eintreten - selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.7 Geraten wir mit einer Lieferverpflichtung in Verzug, so ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, mit der wir uns in Verzug befindet. Für erbrachte Teillieferungen oder Teilleistungen ist der Kunde nur dann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn er den Wegfall des Interesses an der Teilleistung nachweisen kann. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
4.8 Sollte der Verkäufer nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei ihm verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann der Verkäufer entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer wird nach Erkennbarkeit der Nichtverfügbarkeit den Kunden unverzüglich über diese unterrichten. Bereits erhaltene Zahlungen wird der Verkäufer umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch den Verkäufer oder den Käufer erstatten.


5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Übertragung des Eigentums an den Käufer erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages.
5.2 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen, unser Eigentum. Sollten einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sein und wurde der Saldo gezogen und anerkannt, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen.
5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Käufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
5.4 Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers- abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
5.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Bruch-, Diebstahlschäden und ähnliche Risiken zu versichern. Die Versicherung hat zum Neuwert der Waren zu erfolgen. Eventuell erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat unser Vertragspartner rechtzeitig und auf eigene Kosten durchzuführen. Unser Vertragspartner tritt uns bereits jetzt die ihm in einem Schadensfalle gegen die Versicherung zustehenden Ansprüche ab. Er verpflichtet sich, die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten. Soweit unsere Forderungen befriedigt sind, werden wir gegenüber der Versicherung aus der Abtretung keine Rechte herleiten.
5.6 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem.
§ 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außgerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
5.7 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, er tritt jedoch an den Verkäufer bereits jetzt alle seine Ansprüche bis zur Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Ansprüche bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretene Forderung und dessen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben mach, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung anzeigt.
5.8 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen, ohne dass für den Verkäufer Verpflichtungen hieraus erwachsen. Das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Ware setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, dem Käufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
5.9 Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig das Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
5.10 Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
5.11 Der Verkäufer verpflichtet sich, auf den Eigentumsvorbehalt insoweit zu verzichten, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

6 Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Ablieferung durch den Verkäufer hat der Käufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, die Ware zu untersuchen und, bei offensichtlichen Mängeln, dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.
6.2 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft und unterlässt der Käufer die Mängelanzeige, so gilt die Ware bezüglich erkennbarer Mängel als genehmigt (§ 377 HGB), es sei denn, DevTec Systems UG hätte Mängel bewusst verschwiegen. Die Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich andere als die vereinbarte Ware oder aber eine Mindermenge von DevTec Systems UG geliefert wird.
6.3 Der Verkäufer gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Erhalt der Ware. Nur bei Verbrauchergeschäften i.S.d. § 474 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
6.4 Die Frist unter 6.3 gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
6.5 Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleißteile wie Lüfter und z.B. Festplatten.. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die gelieferte Hardware mit der beim Anwender vorhandenen Hardware/ Software oder im Markt erhältlicher Hardware/ Software zusammenarbeitet.
6.6 Weist die Ware einen Mangel auf, so hat der Käufer unter Verweis auf den/ die festgestellten Mängel zunächst Vertragserfüllung durch Nacherfüllung zu verlangen. Hierzu muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen dem Verkäufer zwei Versuche innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.7 Liegt ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl erfolgt nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.
6.8 Hat der Käufer den Verkäufer wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel den Verkäufer nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Käufer allen, dem Verkäufer entstandenen Aufwand zu ersetzen.
6.9 Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Käufers entstanden sind. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund höherer Gewalt eintreten.
6.10 Der Verkäufer haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für Schäden aus Betriebsunterbrechungen, Datenverlusten und daraus resultierenden Nutzungsausfällen oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
6.11 Die Haftungsbeschränkung unter Punkt 7.10 gilt nicht, soweit dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern der Verkäufer schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
6.12 Bei erloschenem Gewährleistungsanspruch erfolgt eine Reparatur nach Aufwand. Vom Käufer geforderte Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig.
6.13 Für den Käufer beschränkt sich die Gewährleistung des Verkäufers auf das einzelne Produkt, nicht aber auf Systemfunktionalität der Geräte untereinander. Komplette Systeme mit Systemfunktionalität werden von uns grundsätzlich nicht geliefert, sondern nur Einzelkomponenten bzw. Produkte. Eine Gewährleistung auf die Funktionalität eines gesamten Systems kann nur durch von uns autorisierte Systemhändler gewährt werden, die auch zwingend die Inbetriebnahme durchführen müssen.
6.14 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Käufers, falls die Hard- und Software an einen Verbraucher weiterveräußert werden, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Solche Rückgriffsansprüche bestehen jedoch nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gelten die Reglungen zu den Punkten 7.9 – 7.11.

7. Software
7.1 Definitionen
7.1.1 „Software“ umfasst (a) den gesamten Inhalt der Dateien, Diskette(n), der CD- ROM(s), Programmierte Hardware oder eines anderen Datenträgers mit dem dieser Vertrag ausgehändigt wird. Dazu gehören unter anderem (i) Computer- Informationen und Software des Verkäufers oder Dritten; (ii) dazugehörige Begleitmaterialien oder- Dateien in schriftlicher Form („Dokumentation“); sowie (iii) Schriften und (b) alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen sowie Kopien der Ihnen von dem Verkäufer lizenzierten Software (im Weiteren als „Updates“ bezeichnet).
7.1.2 Der Begriff „Verwendung“ bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation.
7.1.3 Der Begriff „Computer“ steht für ein elektronisches Gerät, das Informationen in digitaler, analoger oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann.
7.2 Die Software und sämtliche autorisierten Kopien dieser Software sind geistiges Eigentum des Verkäufers und gehören dem Verkäufer. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Verkäufers dar. Die Software ist gesetzlich geschützt, einschließlich des Urheberrechts durch internationale Verträge. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden Ihnen keine geistigen Eigentumsrechte an der Software gewährt und sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gewährt werden, sind dem Verkäufer vorbehalten.
7.3 Einschränkungen
7.3.1 Gehört Software zum Lieferumfang, wird dem Kunden hierfür ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese Software weder kopieren noch Anderen zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung (und kann mehrfach berechnet werden). Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
7.3.2 Das Ändern, Anpassen oder Übersetzen der Software ist dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer verpflichtet sich, die Software nicht zu dekompilieren, zu dissamblieren, „Reverse Engineering“ vorzunehmen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, für die Bereitstellung dieser Informationen (Quellcode) angemessene Bedingungen aufzustellen und eine angemessene Gebühr zu verlangen. Die von dem Verkäufer bereitgestellten Informationen und alle anderen Informationen, die Sie im Rahmen der zulässigen Dekompilierung erhalten, dürfen nur zu den hierin aufgeführten Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. dazu genutzt werden, eine Software zu entwickeln, die dieser Software im Wesentlichen ähnlich ist.
7.3.3 Der Käufer darf die Rechte an der Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder übertragen oder das Kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes auf dem Computer eines anderen Anwenders genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Der Käufer darf jedoch alle seine Rechte zur Verwendung der Software an eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a) der Käufer den (i) vorliegenden Vertrag und (ii) Software und sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich Kopien, Updates und früherer Versionen an diese natürliche oder juristische Person übertragen, (b) der Käufer keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstige Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrages sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen der Käufer die Software- Lizens legal erworben hat. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen darf der Käufer keine Schulungs-, Vorab- oder Musterkopien der Software übertragen.
7.3.4 Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion Wenn es sich bei dem von dem Käufer mit dieser Lizenz erworbenen Produkt um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Beta- Software handelt (Vorab- Software), gelten die folgenden Bedingungen. Wenn die in dieser Ziffer aufgeführten Bedingungen im Widerspruch zu anderen in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen stehen, gehen die Bedingungen dieser Ziffer hinsichtlich der Vorab- Software allen anderen Bedingungen vor, jedoch nur, soweit dies für die Auflösung des betreffenden Widerspruchs notwendig ist. Der Käufer erkennt an, dass es sich bei der Software um eine Vorabversion handelt, die nicht das endgültige Produkt des Verkäufers darstellt und in der Fehler und Funktionsstörungen sowie andere Probleme auftreten können, die zu einem System- oder Hardware- Absturz oder – fehler bzw. zu Datenverlust führen können. Die Vorab- Software wird dem Käufer daher „wie besehen“ zur Verfügung gestellt und der Verkäufer schließt sämtliche Garantie- oder Haftungsgewährleistungen dem Käufer gegenüber aus. Der Käufer bestätigt, dass der Verkäufer weder ausdrücklich noch stillschweigend dem Käufer gegenüber verpflichtet ist, die Vorab- Software öffentlich anzukündigen oder anzubieten und dass der Verkäufer kein Produkt zur Verfügung stellen muss, das der Vorab- Software ähnlich oder mit ihr kompartibel ist. Der Käufer bestätigt damit entsprechend, dass jegliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit, die der Käufer in Bezug auf die Vorab- Software bzw. zugehörige Produkte ausführt, in sein alleiniges Risiko fällt. Wenn der Käufer vom Verkäufer während der Laufzeit dieses Vertrages dazu aufgefordert wird, wie der Verkäufer Rückmeldung bezüglich der Tests des Käufers und der Verwendung der Vorab- Software geben, einschließlich entsprechender Berichte über Fehler und Funktionsstörungen. Wenn der Käufer die Vorab- Software im Rahmen eines gesonderten schriftlichen Vertrages erworben hat, wie z.B. dem Lizenzvertrag für unveröffentlichte Produkte des Verkäufers, unterliegt die Verwendung der Software durch den Käufer ebenfalls den Bedingungen eines solchen Vertrages. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorabversionssoftware nicht zu unterlizenzieren, zu leasen, zu vermieten, zu verleihen oder zu übertragen. Der Käufer garantiert, dass er bei Erhalt einer späteren unveröffentlichten Version der Vorab- Software bzw. bei Erhalt einer kommerziellen Version des Verkäufers, sei es als Einzelprodukt oder Teil eines Gesamtprodukts, die zuvor vom Verkäufer erhaltene Vorab- Software vernichten oder zurückgeben wird und dass er die Bedingungen des Software- Lizenzvertrages einer solchen späteren Version der Vorab- Software befolgen wird. Unbeschadet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Ziffer, muss der Käufer alle unveröffentlichten Versionen der Vorab- Software dreißig (30) Tage nach Abschluss des Testvorgangs vernichten oder zurückgeben, sofern dieses Datum vor dem Datum liegt, an dem der Verkäufer die veröffentlichte (kommerzielle) Version zum ersten Mal kommerziell anbietet.
7.4 Wir gewähren für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass unsere gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Nur bei Verbrauchergeschäften i.S.d. § 474 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
7.5 Es ist dem Käufer bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
7.6 Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behalten wir uns vor, insgesamt zwei Nachbesserungen durchzuführen. Im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung ist der Käufer zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Ein Recht zum Rücktritt oder zur Minderung hat der Käufer nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.
7.7 Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Käufers geeignet ist, sowie für direkt oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechungen) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
7.8 Wir behalten uns vor, auch nach Lieferung Änderungen and den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.

8. Datenschutz
8.1 Die Adresse des Käufers ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in der EDV des Verkäufers gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Überseinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.
8.2 Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von dem Verkäufer ein Datenaustausch mit anderen Kredit- Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorgenommen.
8.3 Der Verkäufer wird Kundendaten nicht über den in den Ziffern 8.1 und 8.2 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.

9. Exportkontrolle
Von dem Verkäufer gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten den Exportkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Käufer muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn/ Taunus nach den US- Bestimmungen beim Bureau of Industry and Security (BIS), U.S. Department of Commerce, Washington DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Käufer den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Käufer in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Käufer an Dritte, mit oder ohne Kenntnis des Verkäufers, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Käufer haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen dem Verkäufer gegenüber.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neumünster.
10. 3 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Käufer aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer entstehen, ist ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen
Durch etwaige Unwirksamkeit einzelner, vorstehender Bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen gewollt hätten.




Informationen zur Online-Streitbeilegung

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.